Es existiert der Wunsch des Menschen nach Gesundheit, körperlichem und seelischem Wohlbefinden.
Mit der äußeren Erscheinung verbinden sich Identitätsgefühl, Selbstbewusstsein, soziale Akzeptanz, mehr Lebensfreude und Lebensqualität, sogar Erfolg am Arbeitsplatz.
Sicherheit
Die kommerzielle Vermarktung lässt häufig vergessen, dass es sich bei ästhetischen Eingriffen um ärztliche Behandlungen handelt, die wie in jedem anderen Fachgebiet der Medizin einer speziellen Facharztausbildung bedürfen. "Schönheitschirurg" kann sich heutzutage jeder Arzt selbst nennen.
Nur die Qualität der Ausbildung des Arztes, das Wissen um die biologischen Zusammenhänge im Organ Haut und ein hohes Maß an ethischer und moralischer Verantwortung können zum gewünschten Erfolg führen.
Die ästhetische Dermatologie ist ein Teil der Ausbildung des Dermatologen und bedarf einer langjährigen Erfahrung, um gewissenhaft und fachkompetent den Wunsch der Patienten nach körperlicher Veränderung erfüllen zu können. Die Zufriedenheit und die Unversehrtheit des Patienten müssen oberstes Gebot bleiben. Sie stellen eine Herausforderung an den Ästhetischen Dermatologen dar, verantwortungsvoll körperverändernde ästhetische Operationen durchzuführen und Zeichen des Alterns zu vermindern, um den Wunsch des Patienten nach Schönheit, ästhetischem Erscheinungsbild und damit gewonnenem Selbstwertgefühl zu erfüllen.
Operationen und Behandlungen im Gesicht und Kopfbereich
Lidplastik (Behandlung von Tränensäcken, Schlupflidern und Krähenfüssen)
Lippenmodellierung durch Eigenfett oder Hyaluronsäure
Faltenentfernung durch Unterspritzung z.B. mit Eigenfett, Hyaluronsäure, Botulinumtoxin
Chemical Peeling (Anti-Aging, Akne, Altersflecken) 
Dermabrasion (Anti-Aging, Akne oder Unfallnarben) 
Plastisch - Ästhetische Hauttumorbehandlung
Narbenkorrekturen
Die Behandlung mit Botulinumtoxin (Botox) und Fillern wie Hyaloronsäure (Belotero, Juvederm, Emervel, Radiesse, Milchsäure) findet sowohl in der Praxis Frankfurt als auch in Dietzenbach statt.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach der  GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Üblicherweise wird der voll erstattungsfähige Abrechnungfaktor von 2,3 nicht überschritten. 
In Ausnahmefällen (erheblicher Zeitaufwand, oder komplizierte medizinische Situationen) 
kann mit Begründung ein höherer Faktor bis 3,5 angesetzt werden.
Eine Preisliste mit GoÄ - Beispielrechnungen zum Download
http://www.dermatologie24.de
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